Prioritätenlisten

Die Mitgliederversammlung legt die Rang- und Reihenfolge von förderwürdigen Projekten für ein Jahr auf einer Prioritätenliste fest. Diese wird zur Bestätigung dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zur formellen Prüfung vorgelegt. Änderungen der Prioritätenliste sind nur mit Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Unvollständige Förderanträge bei den zuständigen Behörden können zum Überspringen des jeweiligen Vorhabens bei der Bewilligung führen.

Zur Herstellung der Transparenz werden die beschlossen Prioritätenlisten mit der Qualitätsbewertung der einzelnen Vorhaben veröffentlicht: